In der breiten Öffentlichkeit werden seitens der Politik und den Medien vehement die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gefordert und der einzelne Bürger wird geradezu genötigt, sich impfen zu lassen. Diskriminierung und offene Hetze innerhalb der Bevölkerung unterstützen dies.
Die Rechtsgrundlage von Menschenrechtsresolutionen der UN, des Europäischen Rates, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966, sowie der Nürnberger Kodex ist eindeutig.
- Niemand darf unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt werden, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht wünscht.
Diese Fakten sind den Verantwortlichen in der Politik und in den Medien genauestens bekannt. Warum forcieren diese den Druck weiterhin?
Wenn Sie in Ihrer Eigenverantwortung in die Impfung schriftlich einwilligen,
- finden die internationalen, nationalen Gesetze und der Nürnberger Kodex keine Anwendung und
- werden Sie bei einem potentiellen Impfschaden eventuelle Haftungsansprüche gegenüber Dritten aufgrund Ihrer Einwilligung nur mit extremen Schwierigkeiten durchsetzen können.
Bei einer gesetzlichen Impfpflicht wären
- die Verstöße gegen die Menschrechte und den Nürnberger Kodex eindeutig und sind als Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die internationale Gerichtsbarkeit verfolgbar. Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren nicht.
- eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Gesetzgeber einfacher durchzusetzen.
Mit den derzeit bekannten, teils schwerwiegenden Nebenwirkungen und hohen Sterberaten im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung würden für den Gesetzgeber substanzielle finanzielle Risiken entstehen.
Resultierend wird kein Politiker bereit sein, diese Verantwortung zu tragen einer gesetzlichen Impfpflicht zuzustimmen.
Die Menschenrechtskonventionen, die Europäische Charta und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 stehen den deutschen nationalen Gesetzen vor, d.h., dass potentielle nationale deutsche Gesetzgebungen zu einer Impfpflicht wären unwirksam.
So lautet die Regelung des Artikel 25 des Grundgesetzes:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Die Entscheidung über Ihre Gesundheit liegt ausschließlich in Ihren Händen.
Rechtliche Grundlagen:
- Auszug aus dem Nürnberger Kodex
https://www.juraforum.de/lexikon/nuernberger-kodex, download 24.11.2021
Zitat: “Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. D.h., dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.
Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden, sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.
Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“„Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.“
- Europäischer Rat, Resolution 2361, 27. Januar 2021,
Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations
https://pace.coe.int/en/files/29004/html, download 24.11.2021
Auszüge aus der Resolution 2361
“Im Hinblick auf die Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate:
3.1 sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht obligatorisch ist und dass niemand unter politischen, sozialen oder sonstigen Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht wünscht;
7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er mögliche Gesundheitsrisiken sieht oder weil er nicht geimpft werden will;“ - Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
3, Recht auf Unversehrtheit
https://dejure.org/gesetze/GRCh/3.html, download 01.12.2021
Auszüge aus dem Artikel 3:
„(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend
den gesetzlich festgelegten Einzelheiten“. - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966, (BGBl. 1973 II 1553).
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf,
download 07.12.2021
Artikel 7: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ - Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“